Schwerlast Verladeschiene VFR 120
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Schwerlast-Verladerampen – robust, sicher und vielseitig einsetzbar
Diese Aluminiumrampen eignen sich ideal für das Verladen schwerer Fahrzeuge wie Bagger, Radlader oder andere Baumaschinen mit Stahlketten.
Sie sind wahlweise mit Zungen- oder Einhängeprofil erhältlich und optional auch faltbar oder mit einem Federhebewerk ausgestattet. So bieten sie maximale Flexibilität und Sicherheit beim täglichen Einsatz auf Baustellen oder im Transportbereich.
Traglastangabe bei Achsenabstand = 2000 mm
Höhendifferenz, Länge Verladeschienen
In dieser Übersicht finden Sie alle für eine sichere Verladung relevanten Maße wie Schienenlänge, Steigungswinkel sowie Höhendifferenz – und wie diese zueinander im Verhältnis stehen. Je nach Fahrzeug, Einsatzzweck und Situation müssen oft weitere Details mitberücksichtigt werden.
Berechnung Schienenlänge
Beispielrechnung für die Mindestlänge von
Verladeschienen/-rampen bei einer Höhendifferenz von 1200 mm und 30 % Steigung: (1.200 / 30) × 100 = 4.000 mm
Hinweis: Bei Verladeschienen/-rampen darf eine Steigung von 30 % bzw. 16,5° nicht überschritten werden. Je nach Fahrzeug, Einsatzzweck und Situation müssen oft weitere Details mitberücksichtigt werden.
Fahrzeugbesonderheiten
Für die Wahl der richtigen Verladeschiene/-
rampe ist es wichtig zu wissen, welche Maschinen und Fahrzeuge diese befahren sollen. Unterschiedliche Bereifungen, Bodenfreiheiten und Achslastverteilungen müssen daher beim Kauf als entscheidende Informationen vorliegen und berücksichtigt werden.
Sicherheitshinweise
Bei Verladeschienen darf eine Steigung von 30 % bzw. 16,5° nicht überschritten werden.
Sowohl Verladeschiene als auch Trägerfahrzeug müssen entsprechend gesichert sein.
Die Ladekapazitäten von Verladeschiene/-rampe und Trägerfahrzeug müssen beachtet werden.
Alle in diesem Katalog angegebenen Tragkraftwerte beziehen sich auf die Anwendung mit Zweiachsfahrzeugen und einer Achslastverteilung zwischen 40 % und 60 %.
Bei Einachsfahrzeugen reduziert sich die maximale Tragkraft auf 60 % des angegebenen Wertes. 40 % zu 60 %.
Bei Einachsfahrzeugen reduziert sich die Tragkraft auf 60 % des angegebenen Wertes.
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