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Federhebewerk Hebehilfe für Verladeschienen – Ansicht 1
ARTIKELNUMMER:
16.01.01

Federhebewerk

1.788,00 € Grundpreis 894,00 € pro Stück

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Hebehilfe mit Federausgleich – komfortables Anheben und Absenken von Verladeschienen

Optional erhältlich für die Modelle AVS 150, 170, 200 sowie VFR 120 und 134: Der integrierte Federausgleich erleichtert das Heben und Senken der Verladeschienen erheblich. Diese praktische Hebehilfe sorgt für mehr Komfort, Sicherheit und Zeitersparnis beim täglichen Einsatz.

Wissenswertes

Höhendifferenz, Länge Verladeschienen

In dieser Übersicht finden Sie alle für eine sichere Verladung relevanten Maße wie Schienenlänge, Steigungswinkel sowie Höhendifferenz – und wie diese zueinander im Verhältnis stehen. Je nach Fahrzeug, Einsatzzweck und Situation müssen oft weitere Details mitberücksichtigt werden.

Berechnung Schienenlänge

Beispielrechnung für die Mindestlänge von
Verladeschienen/-rampen bei einer Höhendifferenz von 1200 mm und 30 % Steigung: (1.200 / 30) × 100 = 4.000 mm

Hinweis: Bei Verladeschienen/-rampen darf eine Steigung von 30 % bzw. 16,5° nicht überschritten werden. Je nach Fahrzeug, Einsatzzweck und Situation müssen oft weitere Details mitberücksichtigt werden.

Fahrzeugbesonderheiten

Für die Wahl der richtigen Verladeschiene/-
rampe ist es wichtig zu wissen, welche Maschinen und Fahrzeuge diese befahren sollen. Unterschiedliche Bereifungen, Bodenfreiheiten und Achslastverteilungen müssen daher beim Kauf als entscheidende Informationen vorliegen und berücksichtigt werden.

Sicherheitshinweise

Bei Verladeschienen darf eine Steigung von 30 % bzw. 16,5° nicht überschritten werden.

Sowohl Verladeschiene als auch Trägerfahrzeug müssen entsprechend gesichert sein.

Die Ladekapazitäten von Verladeschiene/-rampe und Trägerfahrzeug müssen beachtet werden.

Alle in diesem Katalog angegebenen Tragkraftwerte beziehen sich auf die Anwendung mit Zweiachsfahrzeugen und einer Achslastverteilung zwischen 40 % und 60 %.

Bei Einachsfahrzeugen reduziert sich die maximale Tragkraft auf 60 % des angegebenen Wertes. 40 % zu 60 %.

Bei Einachsfahrzeugen reduziert sich die Tragkraft auf 60 % des angegebenen Wertes.

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