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Faltbare Aluminium-Verladeschiene AVS 110 bis 4.580 kg – Ansicht 1
ARTIKELNUMMER:
08.01.01A

Verladeschiene AVS 110

474,00 € Grundpreis 237,00 € pro Stück
Länge: 1610 mm Breite: 305 mm
Höhendiff. max.: 430 mm Tragkraft: 4580 kg
Länge1610 mm
Breite außen305 mm
Breite innen245 mm
Höhendifferenz min.350 mm
Höhendifferenz max.430 mm
Tragkraft4580 kg

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Sackkarrenrampe – leichte Aluminium-Verladeschiene für Transport und Logistik

Diese robuste Sackkarrenrampe aus Aluminium erleichtert das Be- und Entladen schwerer Lasten wie Getränkekisten, Möbel oder Transportgut und überbrückt mühelos Höhenunterschiede zwischen Boden und Fahrzeug.

Dank ihrer rutschfesten Lauffläche, dem Zungenauflager und dem Keilprofil am unteren Ende ist ein sicherer und sanfter Übergang gewährleistet. Die Rampe ist in Längen von 3 m und 3,9 m mit einer Breite von 60 cm erhältlich und bietet eine Tragkraft bis 500 kp.

Optional ist sie mit oder ohne seitlichen Schutzrand, faltbar, teilbar oder mit beweglicher Auffahrzunge lieferbar – perfekt für Getränkelieferanten, Umzugsfirmen und Logistikbetriebe, die Wert auf Effizienz und Sicherheit legen.

Wissenswertes

Höhendifferenz, Länge Verladeschienen

In dieser Übersicht finden Sie alle für eine sichere Verladung relevanten Maße wie Schienenlänge, Steigungswinkel sowie Höhendifferenz – und wie diese zueinander im Verhältnis stehen. Je nach Fahrzeug, Einsatzzweck und Situation müssen oft weitere Details mitberücksichtigt werden.

Berechnung Schienenlänge

Beispielrechnung für die Mindestlänge von
Verladeschienen/-rampen bei einer Höhendifferenz von 1200 mm und 30 % Steigung: (1.200 / 30) × 100 = 4.000 mm

Hinweis: Bei Verladeschienen/-rampen darf eine Steigung von 30 % bzw. 16,5° nicht überschritten werden. Je nach Fahrzeug, Einsatzzweck und Situation müssen oft weitere Details mitberücksichtigt werden.

Fahrzeugbesonderheiten

Für die Wahl der richtigen Verladeschiene/-
rampe ist es wichtig zu wissen, welche Maschinen und Fahrzeuge diese befahren sollen. Unterschiedliche Bereifungen, Bodenfreiheiten und Achslastverteilungen müssen daher beim Kauf als entscheidende Informationen vorliegen und berücksichtigt werden.

Sicherheitshinweise

Bei Verladeschienen darf eine Steigung von 30 % bzw. 16,5° nicht überschritten werden.

Sowohl Verladeschiene als auch Trägerfahrzeug müssen entsprechend gesichert sein.

Die Ladekapazitäten von Verladeschiene/-rampe und Trägerfahrzeug müssen beachtet werden.

Alle in diesem Katalog angegebenen Tragkraftwerte beziehen sich auf die Anwendung mit Zweiachsfahrzeugen und einer Achslastverteilung zwischen 40 % und 60 %.

Bei Einachsfahrzeugen reduziert sich die maximale Tragkraft auf 60 % des angegebenen Wertes. 40 % zu 60 %.

Bei Einachsfahrzeugen reduziert sich die Tragkraft auf 60 % des angegebenen Wertes.

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